Allgemeine Geschäfts Bedingungen

  • Anreise und Abreise: Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr oder nach individueller Absprache. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10:30 Uhr oder nach individueller Absprache. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 23:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag als gekündigt und der Vermieter kann über das Objekt frei verfügen. Eine Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
  • Bezahlung: Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Energie, Abfall werden nicht erhoben.
  • Rücktritt: Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
    • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 61. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
    • vom 60. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
    • vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
    • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
    • Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in ihren Vertrag eintritt, kann von ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
  • Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigungung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern oder sauber im Geschirrspüler zu hinterlassen.
  • Haftung: Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvemeidbarer Umstände wie z.B behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
  • Der Vermieter behält sich vor, bei Gefahr im Verzug, die Ferienwohnung zu betreten, um einen möglichen Schaden abzuwenden.
  • Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters (Weimar).